Unsere Struktur:

Unsere Genossenschaft hat drei Organe: die Mitgliederversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ in unserer Genossenschaft. Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl seiner Mitgliedsanteile, eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Laut unserer Satzung besteht der Vorstand aus zwei Personen. Diese leiten die Geschäfte unserer Genossenschaft. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern und vertritt die Genossenschaftsmitglieder gegenüber dem Vorstand. Alle Personen im Aufsichtsrat und im Vorstand müssen laut unserer Satzung Mitglieder in unserer Genossenschaft sein.

Wir verwalten und bewirtschaften unseren Bestand mit fünf Mitarbeiter/innen ganztags bzw. in Teilzeit. Ein Mitarbeiter ist für den technischen Bereich, zwei Mitarbeiterinnen sind für die Verwaltung sowie zwei Mitarbeiter für den Hausmeisterbereich zuständig. Zusätzlich unterstützen uns noch einige Helfer aus der Mitgliedschaft.