Fair verteilt: Unsere neue Richtlinie für KFZ-Stellplätze
Wir alle wissen: Parkraum ist gerade bei uns in Pasing ein wertvolles Gut. Da uns für unsere Wohnanlagen leider nur eine begrenzte Anzahl an KFZ-Stellplätzen zur Verfügung steht, ist es uns ein großes Anliegen, diese so gerecht wie möglich innerhalb unserer Genossenschaft zu verteilen.
Deshalb haben wir eine neue Richtlinie zur Vergabe von KFZ-Stellplätzen erarbeitet, die ab dem 01.09.2026 in Kraft tritt. Das komplette Dokument findet ihr unten im Anhang – hier möchten wir euch aber schon einmal die wichtigsten Punkte und den Gedanken dahinter kurz vorstellen.
Warum eine neue Richtlinie? Der Mehrwert für unsere Gemeinschaft
Das klare Ziel der neuen Regelung ist Fairness und Transparenz. Wir möchten sicherstellen, dass nicht einzelne Haushalte übermäßig viele Parkplätze belegen, während andere Familien auf der Warteliste stehen und leer ausgehen. Bei der Vergabe von freien Plätzen werden ab sofort Haushalte, die aktuell über weniger Stellplätze verfügen, vorrangig berücksichtigt.
So hat jeder eine faire Chance auf einen Parkplatz in Wohnortnähe.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Bedarfsgerechte Anmietung
Grundsätzlich kann für jeden volljährigen Mieter, der im Haushalt lebt, ein Stellplatz angemietet werden – natürlich immer vorausgesetzt, es sind Plätze frei.
- Solidarität beim Auszug
Verkleinert sich ein Haushalt (beispielsweise, weil ein erwachsenes Kind auszieht), verringert sich auch der Anspruch auf Stellplätze. Ein dadurch überzähliger Stellplatz wird wieder an die Genossenschaft zurückgegeben. Das ist ein wichtiger solidarischer Schritt, um Mitgliedern auf der Warteliste einen Platz anbieten zu können.
- Der Platz zieht mit um
Zieht ein volljähriges Haushaltsmitglied aus, bleibt unserer Genossenschaft aber treu und mietet eine eigene Wohnung bei uns an, entfällt diese Rückgabepflicht. Der Stellplatz kann in diesem Fall einfach und unbürokratisch auf das umziehende Mitglied umgeschrieben werden.
Schaut euch die Richtlinie gerne in Ruhe an. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesen klaren Spielregeln eine sehr gute Balance gefunden haben, um unsere Parkflächen gemeinschaftlich und fair zu nutzen.
Gemeinsam für ein sauberes Zuhause: Unsere Müllentsorgung

Ein gepflegtes Wohnumfeld liegt uns allen am Herzen. Dazu gehört nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch die gemeinschaftlich genutzten Bereiche – insbesondere unsere Müllräume und Müllboxen. Damit diese Orte für alle Bewohner sauber und hygienisch bleiben, möchten wir heute an ein paar einfache, aber wirkungsvolle Grundsätze erinnern.
Ordnung im Mülltonnenhaus
Unsere Hausordnung sieht vor, dass die Mülltonnenflächen ständig sauber zu halten sind. Bitte achten Sie darauf, dass Abfälle ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden. Sollten Wertstoffcontainer (z. B. für Papier oder Plastik) vorhanden sein, nutzen Sie diese bitte entsprechend ihrer Bestimmung, um eine fachgerechte Trennung zu ermöglichen.

Wohin mit dem Sperrmüll?
Ein besonders wichtiger Punkt: Sperrmüll gehört nicht in die Mülltonnenhäuser.
- Dies gilt auch für Gegenstände, die Sie mit einem Hinweis wie "zu verschenken" dort abstellen möchten.
- Was gut gemeint ist, führt leider oft dazu, dass Fluchtwege blockiert werden oder die Entsorgungswege für den normalen Hausmüll versperrt sind.
- Bitte informieren Sie sich für größere Gegenstände bei Ihrem kommunalen Entsorgungsbetrieb und stellen Sie Sperrmüll erst zum vereinbarten Abholtermin bereit.
Rücksicht auf die Nachbarn
Um die Lärmbelastung für die direkten Anwohner so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, die Müllentsorgung auf die Zeit zwischen 8:00 und 20:00 Uhr zu beschränken.
Ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung:
Wenn wir alle darauf achten, dass die Deckel der Tonnen geschlossen sind und keine Abfälle daneben landen, vermeiden wir unangenehme Gerüche und halten unser Wohnviertel attraktiv für uns alle.
!Keine Aufnahme externer Wohnungsanfragen!
Aktuelle Wohnungssituation
Die Wohnungsbaugenossenschaft verzeichnet aktuell eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Wohnraum. Um die Vielzahl eingehender Anfragen sorgfältig und fair bearbeiten zu können, müssen wir vorübergehend darauf verzichten, persönliche Bewerbergespräche für Wohnungsanfragen zu führen.
Unsere oberste Priorität gilt weiterhin unseren Mitgliedern. Als Genossenschaftsmitglieder sind sie nicht nur Mieter, sondern Miteigentümer – entsprechend haben Mitglieder und deren nahe Angehörige gemäß unseren Vergaberichtlinien bevorzugten Zugang zu frei werdenden Wohnungen. Derzeit können sich ausschließlich Mitglieder sowie Angehörige von Mitgliedern auf unsere interne Bewerberliste setzen lassen. Für externe Interessenten ist diese Liste aufgrund der hohen Auslastung momentan geschlossen. Neue Bewerbungen können daher aktuell nicht angenommen werden.
Da wir momentan über keine freien Wohnungen verfügen und mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist, bitten wir um Verständnis für diese vorübergehende Maßnahme. Unser Ziel bleibt es, allen Bewerbungen die notwendige Sorgfalt zu widmen und die Vergabe im Sinne unserer Mitglieder gerecht zu gestalten.
Die Vergabe erfolgt weiterhin strikt nach unseren festgelegten Wohnungsvergabe-Richtlinien, die einen transparenten und nachvollziehbaren Prozess sicherstellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
