Mitglied werden – Rechte und Pflichten
Bei der Heimstättenbaugenossenschaft Pasing eG sind Sie nicht einfach nur Mieter, sondern Mitglied und Miteigentümer. Das unterscheidet uns von privaten Vermietern: Unser Ziel ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung unserer Mitglieder.
Damit unser solidarisches Miteinander funktioniert, gibt es Spielregeln, die in unserer Satzung festgelegt sind. Hier finden Sie einen verständlichen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten.
Ihre Rechte: Sicherheit und Mitbestimmung
Als Mitglied genießen Sie starke Rechte, die Ihnen Sicherheit für Ihre Zukunft geben.
1. Das Dauerwohnrecht (Wohnliche Versorgung)
Der wohl wichtigste Vorteil: Wenn Sie eine Genossenschaftswohnung beziehen, schließen wir mit Ihnen einen Dauernutzungsvertrag. Eigenbedarfskündigungen, wie sie auf dem freien Markt vorkommen können, sind bei uns im Regelfall ausgeschlossen. Solange Sie sich vertragstreu verhalten, haben Sie ein lebenslanges Wohnrecht. Hinweis: Ein sofortiger Rechtsanspruch auf Zuweisung einer bestimmten Wohnung besteht aufgrund der hohen Nachfrage jedoch nicht.
2. Mitbestimmung und Demokratie
Die Genossenschaft gehört den Mitgliedern. Sie haben das Recht, an der jährlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen und dort Ihr Stimmrecht auszuüben.
- One Man, One Vote: Jedes Mitglied hat genau eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Anteile es hält. Das sichert die Demokratie.
- Wahlrecht: Sie wählen den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt und kontrolliert.
3. Transparenz und Information Sie haben das Recht zu wissen, wie Ihre Genossenschaft wirtschaftet.
- Einsicht in den Jahresabschluss und den Bericht des Aufsichtsrates.
- Auskunftsrecht in der Versammlung zu Angelegenheiten der Genossenschaft.
- Einsicht in die Mitgliederliste und Niederschriften der Beschlüsse.
Ihre Pflichten: Fairness und Kapitalbeteiligung
Eine starke Gemeinschaft braucht das Engagement des Einzelnen.
1. Erwerb von Geschäftsanteilen
Um Mitglied zu werden, beteiligen Sie sich am Eigenkapital der Genossenschaft. Dies ist keine Kaution, sondern Ihr Anteil am Unternehmen.
- Der Geschäftsanteil: Ein Anteil beträgt 155,00 EUR.
- Pflichtanteil: Für die reine Mitgliedschaft müssen Sie mindestens einen Anteil (155,00 EUR) zeichnen.
- Wohnungsbezogene Anteile: Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind weitere Anteile erforderlich. Die Höhe richtet sich nach der Wohnungsgröße und dem Baujahr (siehe Tabelle unten).
- Eintrittsgeld: Bei Aufnahme wird ein einmaliges Eintrittsgeld fällig, das der Vorstand und Aufsichtsrat festlegen.
2. Treuepflicht und Nutzung
Die Wohnungen sind für unsere Mitglieder da.
- Selbstnutzung: Sie dürfen die Wohnung nicht leer stehen lassen oder dauerhaft als Zweitwohnung nutzen, wenn andere Mitglieder dringend Wohnraum suchen.
- Gemeinschaft: Jedes Mitglied ist angehalten, die Belange der Gemeinschaft zu berücksichtigen und das genossenschaftliche Eigentum pfleglich zu behandeln.
3. Keine Gewinnausschüttung (Reinvestition)
Ein wichtiger Punkt unserer Philosophie: Wir schütten erzielte Gewinne nicht als Dividende an die Mitglieder aus. Stattdessen fließen diese Mittel vollständig in die Rücklagen, um unsere Häuser zu modernisieren, instand zu halten oder neuen Wohnraum zu schaffen. So profitieren alle von gepflegten Häusern und stabilen Mieten.
Hinweis:
Die Aufnahme neuer Mitglieder ist in unseren Richtlinien klar und transparent geregelt. Wir folgen dabei stets dem genossenschaftlichen Grundsatz, dass die Nutzung einer Wohnung grundsätzlich unseren Mitgliedern zusteht.
Grundsätzlich gilt:
- Zukünftige Mieter einer Wohnung in unserer Genossenschaft werden immer als Mitglied aufgenommen.
- Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern als Mitglied aufgenommen werden, wenn sie gemeinsam in einer unserer Wohnungen gemeldet sind.
Weitere Infos können unseren ausgearbeiteten Richtlinien entnommen werden.
